Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffe

1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Leistungen der Akademie für Darstellende Kunst (ADK Westfalen) nutzen wollen, die Räume der ADK Westfalen betreten bzw. in einem vertraglichen Verhältnis zu der ADK Westfalen stehen. Dies sind insbesondere Teilnehmer an Angeboten der ADK Westfalen sowie sonstige Vertragspartner, im Folgenden auch Teilnehmer genannt.

2. Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen der ADK Westfalen teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.

3. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Veranstaltung oder Aufgaben außerhalb der Räume der Geschäftsadresse bzw. des standardmäßigen Veranstaltungsortes stattfinden.

4. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn Personen im Auftrag der ADK Westfalen handeln.

5. Minderjährige bedürfen für die Teilnahme der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

2. Unterrichtsvertrag mit der Akademie für Darstellende Kunst Westfalen

Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung zu einem konkreten Angebot und ihrer Annahme durch die ADK Westfalen zustande. Nach Vertragsschluss kann eine einseitige Beendigung des Vertrages nur nach Ziffer 8 (Kündigung) erfolgen. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs eine schriftliche und personalisierte Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

 

3. Vertragslaufzeit

Für unsere unbefristeten Angebote (z.B. STAGEFREAKS) gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die Verträge sind mit einer dreimonatigen Frist beginnend zum naheliegendsten Monatsersten (vor dem 14. = des aktuellen Monats/ab dem 15. = des Folgemonats) zu kündigen. Die Laufzeiten der befristeten Verträge werden im Internet, auf den jeweiligen Anmeldebestätigungen und in den Angebotsbeschreibungen veröffentlicht.

 

4. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der ADK Westfalen ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Angebote im aktuellen Programm und aus der im Internet veröffentlichten Fassung.

 

5. Gebühren

Die Unterrichtsgebühren der jeweiligen Angebote werden mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht.

 

6. Zahlungsweise

1. Die Unterrichtsgebühren können im Lastschriftverfahren oder per Dauerauftrag beglichen werden.

2. Bei befristeten Angeboten ist die gesamte Angebotsgebühr vorab zu überweisen.

3. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnungen berechnet die ADK Westfalen eine Verwaltungsgebühr von € 5,00.

4. Die für die jeweiligen Angebote geltenden Zahlungsmodalitäten werden im entsprechenden Anmeldeformular geregelt.

 

7. Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der ADK Westfalen, des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet und das bestehende Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der Teilnehmer für entstandenen Schaden.

 

8. Kündigung

1. Der Teilnehmer kann einen unbefristeten Unterrichtsvertrag (z.B. STAGEFREAKS) unter Berücksichtigung der geltenden Fristen von drei Monaten zum naheliegendsten Monatsersten (vor dem 14. = des aktuellen Monats/ab dem 15. = des Folgemonats) schriftlich oder per E-Mail beim Inhaber kündigen.

2. Verträge mit fester Laufzeit (z.B. Wochenend-Workshops) enden zum angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Jede Vertragspartei kann während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor:

  • bei Rückstand der Gebührenzahlung trotz Mahnung von zwei Monaten
  • bei gemeinschaftswidrigem Verhalten
  • bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung

4. Teilnehmer besitzen ein Sonderkündigungsrecht nach dem ersten teilgenommenen Tag. Diese Kündigung muss dem Inhaber innerhalb der folgenden drei Tage mitgeteilt werden. Dies kann formlos geschehen.

 

9. Organisatorische Änderungen

1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Angebot von dem/der im Programm ausgewiesenen Dozenten geleitet wird.

2. Wird ein Angebot aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück.

3. Sollten während eines Kurses aus von der ADK Westfalen zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, erstattet die ADK Westfalen nach eigenem Ermessen die anteilige Kursgebühr zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an.

4. Änderungen des Stundenplans (Zeit und Ort) und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten.

5. Die ADK Westfalen ist berechtigt, die Kursgebühren bei unbefristeten Verträgen mit einem Vorlauf von 6 Monaten angemessen zu erhöhen, um die Gebühren an gestiegene Kosten für Lehrkräfte, Raummieten etc. anzupassen. Bei einer Erhöhung mit geringerem Vorlauf besteht ein Sonderkündigungsrecht des Teilnehmers.

 

10. Haftungsausschluss

1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ADK Westfalen und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren. Die ADK Westfalen haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer.

2. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ADK Westfalen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Unterrichtszeiten und die berechtigte Anwesenheit in den Räumen der ADK Westfalen beschränkt.

3. Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten der ADK Westfalen zu bringen. Von Seiten der ADK Westfalen werden keinerlei Bewachung oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

4. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt die ADK Westfalen keine Haftung.

 

11. Sonstiges

1. Bestimmungen wie AGB anderer Organisationen, die in den Räumen der ADK Westfalen oder in deren Auftrag Veranstaltungen oder sonstige Arbeiten durchführen, gelten gegenüber der ADK Westfalen nur, wenn dies ausdrücklich von der ADK Westfalen im Voraus genehmigt wurden. Dies betrifft auch andersartige Vereinbarungen gegenüber diesen AGB mit einzelnen Personen.

2. Dritte, auch Kursleiter, benötigen zur Vertretung der ADK Westfalen eine schriftliche Vertretungsmacht durch den Inhaber.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der ADK Westfalen, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.

4. Der Inhaber ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.